IMG_7728.JPG

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Gesundheit und Rettung
  3. Rettungsdienst

Unser Engagement im Rettungsdienst

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Rettungsgesetz NRW. Das DRK wirkt im Rahmen dieser Regelungen im Rettungsdienst mit.

Ansprechpartner

Herr
Markus Schulze

Tel: 02156 1202
bl(at)drk-willich.de

Anrather Markt 3
47877 Willich

Das DRK Willich ist seit vielen Jahren Partner im kommunalen Rettungsdienst. Über den Arbeitskreis Rettungsdienst besetzten wir an den Wochenenden einen Rettungswagen mit ehrenamtlichen Kräften, abwechselnd an den Wachstandorten Willich und Anrath. Das eingesetzte Personal erfüllt dabei alle gesetzlichen Anforderungen, die für die Mitwirkung im Rettungsdienst vorgeschrieben sind.

Neben der Arbeit im Arbeitskreis stellt der Ortsverein seinen Rettungswagen mit ehrenamtlichem Personal anlassbezogen zur Verfügung. Dies geschieht beispielsweise, wenn bei Großveranstaltungen ein Fahrzeug durch behördliche Auflagen gefordert ist. Ein Einsatz kann darüber hinaus erfolgen, wenn im Kreisgebiet einzelne Rettungs- oder Krankentransportwagen nicht durch hauptamtliche Kräfte der Rettungswachen im Kreisgebiet Viersen besetzt werden können. Das DRK Willich übernimmt in diesen Fällen nach vorheriger Abstimmung einzelne Einsätze oder Schichten.

Zusätzlich ist der DRK-Kreisverband Viersen Vertragspartner des (hauptamtlich besetzten) Rettungsdienstes in Willich. Auf den beiden Rettungswachen in Willich und Anrath werden die Fahrzeuge von gemeinsamen Teams aus städtischen und DRK-Mitarbeitern besetzt.

Die Notfallversorgung im Überblick

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
  • den Rettungsdienst/Krankentransport und
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Rufen Sie außerhalb von Praxisöffnungszeiten bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen bitte zunächst den ärztlichen Bereitschaftsdienst an!

Der Rettungsdienst: 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Kreisleitstelle in Viersen. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr oder andere spezialisierte Einheiten).

Der Krankentransport: 02162 19222

Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht eigenständig eine ambulanten oder stationären Gesundheitseinrichtung aufsuchen können oder von dort verlegt werden müssen, werden mit dem Krankentransport gefahren. Für der Fahrten werden teilweise vorab Termine vereinbart, ansonsten ist der Krankentransport – anders als der Rettungsdienst – nicht an Hilfsfristen gebunden. Ob ein Krankentransport medizinisch notwendig ist, entscheidet in der Regel das ärztliche Personal.

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Die Notaufnahmen sind einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nehmen Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits sind die Notaufnahmen auch Anlaufstellen für Patienten, die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.